meloki
Endkunden-Lizenzbedingungen (EULA)
Stand: 10.01.2026
Diese Endkunden-Lizenzbedingungen („Lizenzbedingungen“) regeln die Nutzung von meloki durch Sie als Nutzer („Endkunde“, „Sie“) gegenüber SECUDOS GmbH (nachfolgend SECUDOS), Südfeld 9C, 59174 Kamen („Anbieter“, „wir“).
§ 1 Gegenstand, Geltungsbereich
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Diese Lizenzbedingungen regeln das Rechtsverhältnis der Parteien für die Nutzung von meloki einschließlich zugehöriger Softwarekomponenten, Container-Konfigurationen, Verwaltungswerkzeuge (z.B. „AdminPACK“), Dokumentationen sowie ggf. dazugehöriger Wartungs- und Supportleistungen, soweit vereinbart.
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Diese Lizenzbedingungen gelten weltweit für:
- die Bereitstellung als Appliance (Hardware mit vorinstallierter Software),
- die Bereitstellung als Image/Download, soweit vereinbart,
- B2B- und B2C-Nutzung. Zwingende Verbraucherrechte am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers bleiben unberührt.
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Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese Lizenzbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung, Aktivierung, Installation oder erstmaligen Nutzung gültigen Fassung.
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Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen des Endkunden in Bezug auf das Vertragsverhältnis (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt, Minderung) sind in Textform (z.B. E-Mail) abzugeben, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Endkunden werden nur Bestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen oder Nutzungsrechte einräumen.
§ 2 Änderungen der Lizenzbedingungen
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B2B: Wir können diese Lizenzbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (z.B. Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, technische Weiterentwicklung). Änderungen teilen wir mindestens zwei (2) Monate vor Wirksamwerden in Textform mit. Widersprechen Sie nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Wir weisen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen hin.
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B2C: Für Verbraucher gelten Änderungen nur, wenn das anwendbare Recht dies erlaubt und die Änderung zumutbar ist. Soweit erforderlich, wird die Zustimmung eingeholt.
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Widersprechen Sie (B2B) fristgerecht, gelten die zuletzt vereinbarten Lizenzbedingungen fort, bis die Laufzeit des zuletzt erworbenen Lizenzzeitraums endet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
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Leistungsdarstellungen auf Websites, in Dokumentationen oder Marketingunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet sind.
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Nach Anfrage (auch über Reseller/Distributoren) erhalten Sie ein individuelles Angebot in Textform. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss zu den im Angebot genannten Konditionen ab.
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Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande oder durch Übergabe der Appliance bzw. Bereitstellung von Download/Lizenzinformationen, je nachdem, was zuerst erfolgt.
§ 4 Bereitstellung, Lieferung, Startdatum
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Der Zeitpunkt der Bereitstellung ergibt sich aus Auftragsbestätigung oder vereinbarter Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt, sobald wir die Bestellung bestätigt haben und alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vorliegen.
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Bei Appliances gilt die Bereitstellung mit Übergabe an den Transportdienstleister bzw. mit Auslieferung gemäß vereinbarten Lieferbedingungen als erfolgt.
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Das Startdatum der Laufzeit ist das im Angebot, in der Rechnung oder in der Lizenzverwaltung angegebene Datum des Lizenzbeginns.
§ 5 Nutzungsrechte
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Wir räumen Ihnen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die proprietären Bestandteile von meloki im vertraglich vereinbarten Umfang zu installieren, zu laden, anzuzeigen, auszuführen, zu kopieren und zu speichern.
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Der konkrete Umfang der Nutzung (z.B. Anzahl Appliances/Instanzen/Nutzer) ergibt sich aus Angebot, Bestellung, Rechnung oder Lizenzangaben. Im Zweifel ist die Nutzung auf das vertraglich vereinbarte Maß beschränkt.
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Sie dürfen Kopien nur anfertigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung technisch notwendig ist. Zusätzlich dürfen Sie Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl erstellen und rein zu Sicherungszwecken aufbewahren. Urheber- und Schutzvermerke sind beizubehalten.
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Weitergehende Rechte an Open-Source-Komponenten ergeben sich ausschließlich aus deren jeweiligen Lizenzen (siehe § 9).
§ 6 Nutzungseinschränkungen, Reverse Engineering, Schutzmechanismen
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Ihnen ist untersagt, soweit gesetzlich zulässig:
- proprietäre Bestandteile von meloki Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleihen, zu unterlizenzieren oder öffentlich zugänglich zu machen,
- proprietäre Bestandteile zu verändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen,
- Urhebervermerke, Seriennummern, Lizenzhinweise, Marken, Kennzeichnungen oder sonstige Identifikationsmerkmale zu entfernen, zu verändern oder zu unterdrücken,
- Kopierschutz- oder Schutzmechanismen zu umgehen oder zu entfernen.
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Reverse Engineering (proprietäre Bestandteile): Soweit gesetzlich zulässig, ist es untersagt, die proprietären Bestandteile ganz oder teilweise zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu analysieren, um Quellcode, interne Strukturen oder geschützte Funktionsweisen offenzulegen.
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Zwingende Ausnahmen: Die Einschränkungen gelten nicht, soweit und solange Reverse Engineering nach anwendbarem Recht zwingend erlaubt ist, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität, oder Handlungen durch anwendbare Open-Source-Lizenzen ausdrücklich gestattet sind.
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Es ist untersagt, Geräte, Software, Daten oder Eingriffe zu verwenden oder vorzunehmen, die geeignet sind, die physikalische oder logische Struktur der Systeme und Dienste (einschließlich Update-, Signatur- oder Bereitstellungsmechanismen) zu beeinträchtigen oder zu manipulieren.
§ 7 KI-Compliance- und Rollenklärung gemäß Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act)
7.1 Zweck dieses Abschnitts
Dieser Abschnitt dient der regulatorischen Einordnung der KI-Plattform meloki im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act“) sowie der klaren Abgrenzung der Rollen zwischen:
- SECUDOS GmbH (Softwareanbieter) und
- Landitec GmbH (Hardware- und Lösungsanbieter), sowie dem jeweiligen Endkunden.
Dieser Abschnitt stellt eine Compliance-Information dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung des Endkunden für konkrete Einsatzszenarien.